Alles rund um die Tollwutimpfung

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Euer Abenteuer beginnt schon zuhause: Damit dein Hund sicher mit dir verreisen kann, braucht er eine gültige Tollwutimpfung – und die braucht Zeit, um zu wirken. Plane früh, damit der Urlaub unbeschwert wird.

Veröffentlicht am 9. September 2025

Vorbereitung auf Reisen mit dem Hund: Alles rund um die Tollwutimpfung

Warum frühzeitig impfen? Die Erstimpfung wird erst 21 Tage nach dem Termin wirksam, also plant mindestens drei Wochen Puffer ein. 

Für Welpen: Impfung erst ab der 12. Lebenswoche erlaubt, Einreise frühestens ab der 15. Lebenswoche. 

Was ist erforderlich für die Einreise?

1. Mikrochip (ISO-Standard) oder gut lesbare Tätowierung (vor 03.07.2011). Chip unbedingt vor der Impfung anbringen! 

2. EU-Heimtierausweis (bei Reisen innerhalb der EU) oder amtliche Veterinärbescheingung (wenn aus einem Nicht-EU-Land). 

3. Impfung gegen Tollwut (gültig dokumentiert, mindestens 21 Tage alt).

 Zusätzliche Vorgaben – je nach Ziel

Innerhalb der EU: Tollwutimpfung reicht meist. Für bestimmte Länder sind Ausnahmen für junge Welpen möglich, manche haben strengere Regeln (z. B. Österreich, Deutschland). 

EU-Grenzländer (z. B. Schweiz, Norwegen, Großbritannien, etc.): Grundsätzlich reicht EU-Ausweis mit Impfung. Für Norwegen, Irland, Malta, Finnland, Großbritannien/Nordirland ist zusätzlich Bandwurmbehandlung 1–5 Tage vor Einreise nötig, im Pass vermerkt. 

Reisen aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Türkei, Nordafrika, Asien): EU-Einreise erfordert meist Tollwut-Antikörpertest (Titerbestimmung) zusätzlich zur Impfung bei Reisen aus nicht gleichgestellten Ländern. Schriftliche Erklärung nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 577/2013.

Manche Länder wie China verlangen Mikrochip, Tollwutimpfung, Antikörpertest und Quarantäne (z. B. 30 Tage), sofern nicht alle Kriterien erfüllt sind. 

Welche Länder benötigen zwingend eine Tollwutimpfung bei Einreise? Alle EU-Staaten sowie Andorra, Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Vatikanstadt, Gibraltar, Norwegen, Island, Färöer, Grönland: Tollwutimpfung + EU-Ausweis genügt.  Einige EU-Staaten gestatten Ausnahmen bei jungen Welpen, die noch nicht voll immun sind (z. B. Tschechien, Dänemark, Schweiz – nur in engen Grenzen). 

Nicht-EU-Staaten mit EU-gleichgestelltem Tollwutschutz: ähnliche Anforderungen wie EU (EU-Ausweis genügt). Dazu zählen etwa Andorra, Schweiz, Norwegen, etc. 

Sonstige Drittstaaten (Türkei, Nordafrika, Balkan, etc.): Antikörpertest und zusätzliche Dokumente notwendig. 

Einreise nach Deutschland aus Nicht-EU-Staaten ist nur über bestimmte Grenzstellen möglich (z. B. Köln, Frankfurt, München, Hamburg).

China: Mikrochip, Impfung, Antikörpertest + bis zu 30 Tage Quarantäne (sofern Anforderungen nicht vollständig erfüllt). 

👉 Tipp: Planen Sie die Reisevorbereitungen rechtzeitig und lassen Sie sich im Zweifel von uns oder dem Veterinäramt beraten.

ℹ️ Hinweis
Diese Informationen dienen zur Orientierung. Bitte prüfen Sie vor jeder Reise die aktuellen Vorgaben des Ziellands.
Bestimmungen können sich je nach Land (EU/Nicht-EU) unterscheiden und ändern sich regelmäßig.

Checkliste zur Vorbereitung

Checkliste zur Vorbereitung (mind. 4–8 Wochen vorher) - Bei Fernreisen oder Reisen in Länder mit besonderen Anforderungen mindestens 6 Monate im Voraus planen!

Sie können die Checkliste zur Reisevorbereitung auch in unserem Download-Bereich herunterladen und ausdrucken.

Mikrochip (ISO-konform, 15-stellig)
  • Muss vor oder gleichzeitig mit der ersten Tollwutimpfung gesetzt werden.
  • Standard: ISO 11784/11785. Falls anderes System → eigenes Lesegerät mitführen.
  • Zuständig: Tierarzt.
Tollwutimpfung
  • Erste Impfung mind. 21 Tage vor Ausreise gültig.
  • Gültigkeitsdauer: wie im Impfpass angegeben (meist 1–3 Jahre).
  • Auffrischungsimpfungen: keine Wartezeit, solange Impfschutz nicht abgelaufen ist.
  • Nachweis: Eintrag im EU-Heimtierausweis.
EU-Heimtierausweis
  • Erhältlich bei ermächtigten Tierärzten.
  • Enthält: Mikrochipnummer, Impfungen, Behandlungen, Halterdaten.
  • Pflicht bei allen Reisen innerhalb der EU.
Veterinärbescheinigung (bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten)
  • Offizielles Formular nach EU-Vorgabe (TRACES NT System).
  • Ausgestellt von der amtlichen Veterinärbehörde im Ausreiseland.
Bandwurmbehandlung (Echinococcus multilocularis)
  • Pflicht bei Einreise nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen.
  • Muss 24–120 Stunden vor Einreise durch Tierarzt verabreicht & im Ausweis dokumentiert sein.
Antikörpertest (Tollwut-Titerbestimmung)
  • Nur notwendig bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit Risiko.
  • Durchführung: mind. 30 Tage nach Impfung + mind. 3 Monate vor Einreise.
  • Mindestwert: ≥ 0,5 IU/ml.
  • Test nur in einem zugelassenen EU-Labor.
Reisebedingungen prüfen
  • Beim zuständigen Veterinäramt oder auf der Webseite der Botschaft/Konsulat des Ziellandes.
  • Je nach Land: zusätzliche Impfungen, Quarantäne, Importgenehmigungen.
Einreisestellen nach Deutschland (aus Nicht-EU-Staaten)
  • Nur über zugelassene Flughäfen/Häfen mit Zollstelle für Heimtiere (z. B. Frankfurt, München, Hamburg).
  • Bei Einreise: Meldung beim Grenztierarzt/Zoll erforderlich.