Neu ist unter anderem, dass pro Fahrzeug maximal fünf Haustiere mitgenommen werden dürfen. Außerdem wurden die Vorgaben für Reisen aus Nicht-EU-Ländern sowie für die Wiedereinreise in die EU genauer geregelt. Auch die Anforderungen an die Identifizierung von Tieren und deren Ausweisdokumente wurden präzisiert.
Einige Änderungen treten schrittweise in Kraft:
Neue Tiergesundheitsbescheinigungen werden ab Oktober 2026, aktualisierte Heimtierausweise und Identifizierungsregeln ab Januar 2028 verpflichtend.
Wichtig bleibt: Für Reisen innerhalb der EU benötigen Hunde, Katzen und Frettchen weiterhin einen gültigen EU-Heimtierausweis und einen aktuellen Tollwutschutz. Bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern können zusätzliche Vorgaben gelten, wie z. B. ein Tollwut-Antikörpertest.
Unser Tipp: Planen Sie Reisen mit Ihrem Tier frühzeitig und lassen Sie alle Unterlagen rechtzeitig in der Praxis überprüfen. Wir beraten Sie gern zu den aktuellen Bestimmungen – damit Sie sicher und entspannt unterwegs sind.